AGB

Aktueller Stand: 01.08.2022


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden AGB entsprechen im Wesentlichen der Empfehlung des Texterverband – Fachverband freier Werbetexter e. V. gemäß des jährlichen Marktmonitors. Diese AGB gelten für alle mir erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht vor Auftragserteilung widersprochen wird.

1. Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Vertragsgrundlagen gelten für das Verhältnis zwischen dem Texter bzw. Konzeptioner (nachfolgend zusammen: Texter) und seinem Auftraggeber. Der Texter erstellt Texte oder Konzepte, die sich nach den Vorgaben des Auftraggebers richten, und von dem Auftraggeber veröffentlicht werden sollen.

2. Urheberrecht und Nutzungsrecht
(1) Alle Texte und Konzepte des Texters basieren auf einem Dienstvertrag und unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Sie sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und bleiben bis zur vollständigen Vergütung Eigentum des Texters. Die Texte und Konzepte des Texters dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Texter, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach der Honorarempfehlung des Deutschen Texterverbandes übliche Vergütung als vereinbart.
(2) Der Texter überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
(3) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

3. Bearbeitungsrecht; Urheberbenennung
(1) Eine Bearbeitung der Texte darf nur mit der Zustimmung des Texters erfolgen. Der Texter wird die Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern. Als berechtigter Grund gilt insbesondere die Entstellung des Textes. Sofern der Auftraggeber eine Bearbeitung beabsichtigt, wird er zunächst dem Texter anbieten, diese gegen ein dann zu vereinbarendes Entgelt durchzuführen. Erklärt sich der Texter außer Stande, diese Bearbeitung durchzuführen, so ist der Auftraggeber berechtigt, einen Dritten zu benennen.
(2) Der Texter hat das Recht, bei jeder Vervielfältigung oder Verbreitung des Textes als Urheber genannt zu werden. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung dieses Rechts auf Namensnennung berechtigt den Texter zum Schadensersatz.

4. Vergütung
(1) Die Anfertigung von Texten und Konzepten sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten, die der Texter für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der Honorartabelle des Deutschen Texterverbandes, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte abgegolten.
(3) Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang oder anderem Zusammenhang als ursprünglich vorgesehen genutzt, zum Beispiel als Slogans oder Claims, so ist der Texter berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Texters bleibt davon unberührt.
(4) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

5. Fälligkeit der Vergütung
(1) Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50 Prozent der Gesamtvergütung zu zahlen. Der Texter ist berechtigt, bis zu 30 Prozent der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.
(2) Übermittelt der Texter dem Auftraggeber einen Entwurf des Textes zur Durchsicht, handelt es sich dabei nicht um die Ablieferung.

6. Auftragsdurchführung
(1) Im Rahmen des Auftrags ist der Texter in der Gestaltung der Arbeit frei.
(2) Eine Überprüfung der Arbeiten auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist vom Texter nicht geschuldet. Insbesondere prüft der Texter nicht, ob die Arbeiten als Marke oder auf sonstige Weise schutzrechtsfähig sind und ob die Schutzrechte Dritter oder werberechtliche Bestimmungen durch die Arbeiten verletzt sein könnten. Die Überprüfung der Arbeiten auf ihre sachliche und formale Richtigkeit sowie rechtliche Zulässigkeit obliegt dem Auftraggeber.
(3) Vor der Vervielfältigung sind dem Texter Korrekturmuster zur Freigabe vorzulegen.
(4) Eine Produktionsüberwachung durch den Texter erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
(5) Wenn der Texter dem Auftraggeber einen Entwurf überreicht, und der Auftraggeber hieran etwaige Änderungswünsche hat, so sind diese nur zu berücksichtigen, wenn diese innerhalb von einer Woche ab Zugang des Entwurfs in Textform mitgeteilt werden.
(6) Schadensersatzansprüche können generell nur in der Höhe gestellt werden, die für vergleichbare Fälle gelten. Gesetzliche Verjährungsfristen schränken die Haftbarkeit des Texters bei nachgewiesenen Mängeln ebenfalls ein.

7. Belegexemplare und Eigenwerbung
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Texter 15 einwandfreie Belege unentgeltlich. Der Texter ist berechtigt, diese Belege sowie Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Dies umfasst auch Werbung auf der Homepage des Texters. Dies gilt zum Beispiel auch für Referenzlogos des Kunden bzw. seiner Marke auf der Startseite.

8. Sonderleistungen; Neben- und Reisekosten
(1) Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach dem Zeitaufwand entsprechend des Marktmonitors des Texterverbandes e.V. gesondert berechnet, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
(2) Der Texter ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Texter auf Verlangen eine entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.
(3) Kosten oder Spesen, insbesondere für Reisen, die dem Texter im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind gegen Nachweis vom Auftraggeber zu erstatten. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, die für Freiberufler obligatorischen Abgaben zu zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Texter in einem Verband oder einer Versicherung Mitglied ist oder nicht.

9. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Kollisionsnormen.
(2) Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien unverzüglich eine angemessene Regelung treffen, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien ursprünglich gewollt hatten.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz des Texters.

Kai Mertig
Freier Texter, Berlin